Brandschutzhelfer Ausbildung

  • Region Ulm

  • Über 25 Jahre Erfahrung im Brandschutz

  • Über 100+ Schulungen durchgeführt

  • Inklusive Feuerlöscherübung!

  • Für Arbeitsschutzgesetz, ASR und DGUV!

  • Inklusive Skript zum Nachlesen

  • Für eine komplette, rechtliche Absicherung

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

 

Bis zu 15 Teilnehmer!

Inhouse Seminare möglich!

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Jedes Unternehmen ist verpflichtet, Brandschutzhelfer in „ausreichender Anzahl“ zu bestellen und auszubilden.

 

Zu den wesentlichen Aufgaben eines Unternehmers gehört, die Erste Hilfe und den betrieblichen Brandschutz zu organisieren.

In Büro- und Verwaltungsbereichen müssen mindestens fünf Prozent der Beschäftigten eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer absolviert haben, soweit nicht weitere Gefährdungen oder auch der Umgang mit brandfördernden Stoffen einen höheren Anteil erfordern.

In Unternehmen mit erhöhter Brandgefährdung muss die Anzahl durch eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden und kann daher mehr als fünf Prozent betragen. Beispielsweise kann dies bei erhöhter Brandgefährdung (z. B. Lagerhallen mit Gefahrgut) der Fall sein.

Für die Anzahl der zu Schulenden MA sind noch weitere Faktoren wie Urlaub, Krankheit, Schichtbetrieb, Fortbildung oder Elternzeit entsprechend zu berücksichtigen.

Die Vorgaben hierzu sind in der Techn. Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ in Abschn. 7.3 festgelegt.

Welche Inhalte werden in der Ausbildung vermittelt?

Die DGUV-Information 205-023 „Brandschutzhelfer“ beschreibt die Inhalte für die Ausbildung der Brandschutzhelfer. Die Schulung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Im Rahmen der Schulung werden die Grundzüge des Brandschutzes, die Betriebliche Brandschutzorganisation, Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände sowie das Verhalten im Brandfall besprochen.

Es werden die Handhabung, Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit von Feuerlöscheinrichtungen angesprochen. Die Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Einschätzung der Situation, Vorgehensweise) werden dargestellt und auf Betriebsspezifische Besonderheiten eingegangen.

Zum Abschluss der Schulung erfolgt eine praktische Übung mit Feuerlöscheinrichtungen an einem Löschtrainer.

Zusätzlich zu dieser Schulung muss jeder Brandschutzhelfer  mit den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten für den jeweiligen Einsatzbereich (z. B. Büro, Lager, Produktion) speziell vertraut gemacht werden. Hierbei wird auf alle brandschutztechnischen Einrichtungen, die bei der Erstbekämpfung von Bränden eingesetzt werden, wie Feuerlöscher oder Wandhydranten, eingegangen. Auch die konkrete Abgrenzung der Einsatzbereiche ist für den Einsatz sowie die Auswahl der Anzahl von Brandschutzhelfern unerlässlich.

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Ralf Liebhaber M.Eng.
89233 Neu-Ulm
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